Leihmaterial

Fall 1 “Sie brauchen neu eine Leihkleidung” :

Fall 1a:

Sie müssen Ihre Sachen am Ende Ihrer Dienstpflicht zurückgeben, aber Sie möchten sie behalten, um an unseren Aktivitäten teilzunehmen.

-> Sie müssen sich über das SAT-Formular in Bern bewerben, damit er eine Ausrüstung «leihweise» bekommt.
-> Alles, was Sie tun müssen, ist, eine E-Mail an unseren Mitgliedermanager zu senden, um das Formular anzufordern, stellen Sie sicher, dass Sie dies 2 Monate im Voraus tun.

Fall 1b:

Sie haben Ihre Sachen bereits zurückgegeben (möglicherweise vor mehreren Jahren) und möchten sie zurückbekommen, um an unseren Aktivitäten teilzunehmen.

-> Sie müssen sich über das SAT-Formular in Bern bewerben, damit er eine Ausrüstung «leihweise» bekommt.
-> Alles, was Sie tun müssen, ist, eine E-Mail an unseren Mitgliedermanager zu senden, um das Formular anzufordern, stellen Sie sicher, dass Sie dies 2 Monate im Voraus tun.

Fall 2 “Sie haben bereits eine Leihkleidung” :

Sie haben bereits Geräte “geliehen” (die Sie nach dem Verfahren von Fall 1 erhalten haben) und Sie haben den Antrag auf regelmäßige Inspektion von der BLA erhalten (siehe unten). In Wirklichkeit benötigen Sie kein persönliches Zertifikat, denn wir haben eine Vereinbarung mit der BLA für ein globales Zertifikat. Parallel dazu übermittelte der Präsident den betroffenen Logistikzentren die aktualisierte Mitgliederliste, die als globale Bescheinigung dient.

->Sie müssen das unterschriebene Dokument jedoch wie angefordert per Post zurücksenden.